Mietverwaltung Frankfurt: Geprüfte Verwalter finden & vergleichen

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Wer in Frankfurt eine vermietete Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus besitzt – etwa in Nordend oder Sachsenhausen –, profitiert von einer Mietverwaltung mit lokaler Präsenz: Sie kennt den Frankfurter Mietspiegel, reagiert schnell bei Notfällen und bringt ein belastbares Handwerkernetzwerk vor Ort mit. In Frankfurt sind durch den hohen Anteil internationaler Eigentümer zudem englischsprachige Kommunikation und digitale Prozesse besonders gefragt. Die Verwaltung übernimmt Mieterbetreuung, Mieteingangskontrolle, Nebenkostenabrechnung und Neuvermietung.

Wichtig für Ihre Kalkulation: Die Kosten der Mietverwaltung sind keine umlagefähigen Betriebskosten – sie dürfen nicht über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, sondern bleiben beim Eigentümer. Dafür können Sie das Verwalterhonorar in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V der Steuererklärung) absetzen. Unterm Strich kostet eine professionelle Verwaltung damit oft weniger, als viele Eigentümer erwarten.

Mit Verwalter-Vermittlung vergleichen Sie Mietverwaltungen nach Google-Bewertung, Leistungsumfang und Verifizierungsstatus. Stellen Sie kostenlos einen Auftrag ein und erhalten Sie Rückmeldungen von Verwaltungen, die zu Objektart und Region passen.

Mietverwaltung in Frankfurt: Anbieter im Vergleich

Die folgenden Verwaltungen aus unserem Verzeichnis bieten Mietverwaltung in Frankfurt an – sortiert nach Verifizierungsstatus und Google-Bewertung.

Häufige Fragen zur Mietverwaltung

Welche Leistungen umfasst eine Mietverwaltung?

Typisch sind Mieterkommunikation, Überwachung der Mieteingänge mit Mahnwesen, die jährliche Nebenkostenabrechnung, Wohnungsübergaben, Neuvermietung mit Mieterauswahl, Handwerkerbeauftragung und die Prüfung von Mietanpassungen. Der genaue Umfang wird im Verwaltervertrag geregelt – lassen Sie sich den Leistungskatalog immer schriftlich geben.

Können die Kosten der Mietverwaltung auf die Mieter umgelegt werden?

Nein. Verwaltungskosten zählen bei Wohnraum nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung und dürfen daher nicht über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden. Sie bleiben beim Eigentümer.

Sind die Kosten einer Mietverwaltung steuerlich absetzbar?

Ja. Das Honorar der Mietverwaltung ist in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar (Anlage V). Das mindert die effektive Belastung je nach persönlichem Steuersatz deutlich.

Was kostet eine Mietverwaltung?

Üblich sind je nach Stadt und Objekt etwa 20 bis 35 Euro netto pro Wohneinheit und Monat oder 4 bis 7 Prozent der Nettokaltmiete. Sonderleistungen wie Neuvermietung, Modernisierungsbegleitung oder Gerichtstermine werden häufig separat nach Stunden- oder Pauschalsätzen abgerechnet.

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